Teilnahmebescheinigung als Nachweis
Wenn Sie bei mindestens 90 % der Unterrichtseinheiten anwesend waren, erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung über die absolvierten Unterrichtseinheiten. Sie dient als Nachweis gegenüber Ihrem Arbeitgeber bzw. dem Anbieter, für den Sie tätig sind.
In NRW erfüllt die Fortbildung die Vorgaben der AnFöVO. In anderen Bundesländern fragen Sie bitte vor der Buchung bei der dort zuständigen Behörde nach.
Die Teilnahmebescheinigung ist keine Garantie dafür, dass eine Behörde oder sonstige Stelle eine bestimmte Anerkennung erteilt.